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   BGH, 19.03.1991 - 1 StR 52/91   

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https://dejure.org/1991,4103
BGH, 19.03.1991 - 1 StR 52/91 (https://dejure.org/1991,4103)
BGH, Entscheidung vom 19.03.1991 - 1 StR 52/91 (https://dejure.org/1991,4103)
BGH, Entscheidung vom 19. März 1991 - 1 StR 52/91 (https://dejure.org/1991,4103)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Auswirkung einer schweren Gehirnerschütterung und Haschischkonsum auf die Schuldfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 20, 21; StPO § 244 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.05.1986 - 1 StR 182/86

    Verminderte Schuldfähigkeit aufgrund langjährigen Drogenmißbrauchs

    Auszug aus BGH, 19.03.1991 - 1 StR 52/91
    Selbst langjährige Abhängigkeit von Haschisch kann nur ausnahmsweise - bei entsprechenden Begleit- und Folgeerscheinungen - die Schuldfähigkeit beeinträchtigen (vgl. BGH JR 1987, 206).
  • BGH, 06.10.1987 - 1 StR 491/87

    Erheblich verminderte Einsichtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit - Beurteilung der

    Auszug aus BGH, 19.03.1991 - 1 StR 52/91
    Richtig ist, daß der Angeklagte zwischen 1980 und 1988 einen "schweren Betriebsunfall" hatte, bei dem es zu einem "Schädelbruch mit schwerer Gehirnerschütterung" kam, richtig ist auch, daß der Bundesgerichtshof in zahlreichen Entscheidungen darauf hingewiesen hat, die Sachkunde des Richters reiche in der Regel nicht aus, die Schuldfähigkeit eines Angeklagten zu beurteilen, bei dem eine Hirnschädigung in Betracht komme (BGHR StGB § 20 Sachverständiger 2, 3, 4; BGHR StGB § 21 Sachverständiger 1, 2, 4; je m.w.Nachw.).
  • BGH, 21.10.1987 - 2 StR 519/87

    Urteilsgründe - Schuldfähigkeit - Anforderung an Inhalt - Notwendigkeit der

    Auszug aus BGH, 19.03.1991 - 1 StR 52/91
    Richtig ist, daß der Angeklagte zwischen 1980 und 1988 einen "schweren Betriebsunfall" hatte, bei dem es zu einem "Schädelbruch mit schwerer Gehirnerschütterung" kam, richtig ist auch, daß der Bundesgerichtshof in zahlreichen Entscheidungen darauf hingewiesen hat, die Sachkunde des Richters reiche in der Regel nicht aus, die Schuldfähigkeit eines Angeklagten zu beurteilen, bei dem eine Hirnschädigung in Betracht komme (BGHR StGB § 20 Sachverständiger 2, 3, 4; BGHR StGB § 21 Sachverständiger 1, 2, 4; je m.w.Nachw.).
  • BGH, 21.04.1988 - 4 StR 133/88

    Gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen -

    Auszug aus BGH, 19.03.1991 - 1 StR 52/91
    Richtig ist, daß der Angeklagte zwischen 1980 und 1988 einen "schweren Betriebsunfall" hatte, bei dem es zu einem "Schädelbruch mit schwerer Gehirnerschütterung" kam, richtig ist auch, daß der Bundesgerichtshof in zahlreichen Entscheidungen darauf hingewiesen hat, die Sachkunde des Richters reiche in der Regel nicht aus, die Schuldfähigkeit eines Angeklagten zu beurteilen, bei dem eine Hirnschädigung in Betracht komme (BGHR StGB § 20 Sachverständiger 2, 3, 4; BGHR StGB § 21 Sachverständiger 1, 2, 4; je m.w.Nachw.).
  • BGH, 04.04.1989 - 5 StR 102/89

    Aufhebung eines Urteils wegen falscher Entscheidung über die Hinzuziehung eines

    Auszug aus BGH, 19.03.1991 - 1 StR 52/91
    Richtig ist, daß der Angeklagte zwischen 1980 und 1988 einen "schweren Betriebsunfall" hatte, bei dem es zu einem "Schädelbruch mit schwerer Gehirnerschütterung" kam, richtig ist auch, daß der Bundesgerichtshof in zahlreichen Entscheidungen darauf hingewiesen hat, die Sachkunde des Richters reiche in der Regel nicht aus, die Schuldfähigkeit eines Angeklagten zu beurteilen, bei dem eine Hirnschädigung in Betracht komme (BGHR StGB § 20 Sachverständiger 2, 3, 4; BGHR StGB § 21 Sachverständiger 1, 2, 4; je m.w.Nachw.).
  • BGH, 25.03.1987 - 4 StR 118/87

    Aufhebung von Strafausspruch und Schuldausspruch wegen Verdacht auf

    Auszug aus BGH, 19.03.1991 - 1 StR 52/91
    Richtig ist, daß der Angeklagte zwischen 1980 und 1988 einen "schweren Betriebsunfall" hatte, bei dem es zu einem "Schädelbruch mit schwerer Gehirnerschütterung" kam, richtig ist auch, daß der Bundesgerichtshof in zahlreichen Entscheidungen darauf hingewiesen hat, die Sachkunde des Richters reiche in der Regel nicht aus, die Schuldfähigkeit eines Angeklagten zu beurteilen, bei dem eine Hirnschädigung in Betracht komme (BGHR StGB § 20 Sachverständiger 2, 3, 4; BGHR StGB § 21 Sachverständiger 1, 2, 4; je m.w.Nachw.).
  • BGH, 30.06.1987 - 4 StR 305/87

    Revisionsrechtliche Überprüfung zum Einfluss einer intelektuellen Minderbegabung

    Auszug aus BGH, 19.03.1991 - 1 StR 52/91
    Richtig ist, daß der Angeklagte zwischen 1980 und 1988 einen "schweren Betriebsunfall" hatte, bei dem es zu einem "Schädelbruch mit schwerer Gehirnerschütterung" kam, richtig ist auch, daß der Bundesgerichtshof in zahlreichen Entscheidungen darauf hingewiesen hat, die Sachkunde des Richters reiche in der Regel nicht aus, die Schuldfähigkeit eines Angeklagten zu beurteilen, bei dem eine Hirnschädigung in Betracht komme (BGHR StGB § 20 Sachverständiger 2, 3, 4; BGHR StGB § 21 Sachverständiger 1, 2, 4; je m.w.Nachw.).
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